ÜBERBLICK

  • 10 Stunden Begleitung

  • Videografie und Schnitt

  • Drohnenaufnahmen

  • Highlight-Film (6–7 Minuten)

  • Bereitstellung per digitalem Download (12 Monate Zugriff)

GESAMT: 3,000€

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Parteien und Annahme

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil der Vereinbarung zwischen Fabian Hirscher Films und dem im Buchungsformular oder Angebot genannten Kunden. Durch die Unterzeichnung der Vereinbarung, die Zahlung der Reservierungsgebühr oder eine sonstige schriftliche Bestätigung der Buchung bestätigt der Kunde, dass er diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert hat. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise ungültig oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die übrigen Bestimmungen bleiben weiterhin vollumfänglich gültig und wirksam. Ungültige oder nicht durchsetzbare Bestimmungen werden, soweit möglich, durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Als „Unternehmen“ gilt Fabian Hirscher Films, einschließlich beauftragter Freelancer, Subunternehmer, Mitarbeiter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen. Der Kunde wird gebeten, die gesamten Bestimmungen dieser Vereinbarung sorgfältig zu lesen, da jeder Teil dieser Vereinbarung einen gültigen Bestandteil der Vereinbarung darstellt. Mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung bestätigt der Kunde, dass er alle Bedingungen gelesen und vollständig verstanden hat.

Buchung, Anzahlung und Zahlung

Eine Buchung gilt erst dann als bestätigt, wenn das Unternehmen die Buchung angenommen hat und die vereinbarte Reservierungsgebühr bezahlt wurde. Die Reservierungsgebühr sichert das vereinbarte Veranstaltungsdatum und die vereinbarte Uhrzeit und dient als Ausgleich dafür, dass das Unternehmen diesen Termin reserviert und andere Aufträge für diesen Zeitraum ablehnt. Die Anzahlung wird auf den Gesamtpreis angerechnet. Die Anzahlung ist nicht rückerstattbar, außer zwingende gesetzliche Verbraucherschutzbestimmungen sehen etwas anderes vor. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, ist der Restbetrag spätestens 14 Tage vor dem Veranstaltungsdatum zu bezahlen. Wird der offene Betrag nicht fristgerecht bezahlt, kann das Unternehmen die Leistung aussetzen, die Buchung stornieren und die Anzahlung einbehalten, ohne gegenüber dem Kunden weiter haftbar zu sein, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen.

Terminverschiebung und Stornierung

Möchte der Kunde die Veranstaltung verschieben und ist das Unternehmen am neuen Termin verfügbar, kann die Buchung auf den neuen Termin übertragen werden, sofern: der neue Termin innerhalb von 12 Monaten ab dem ursprünglichen Veranstaltungsdatum liegt, und

der Kunde eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 500 € bezahlt. Bereits geleistete Zahlungen werden auf die verschobene Buchung angerechnet. Für den neuen Termin kann eine angepasste Vereinbarung oder eine schriftliche Bestätigung ausgestellt werden. Storniert der Kunde die Buchung, sind bereits geleistete Zahlungen nicht rückerstattbar, außer zwingende gesetzliche Bestimmungen sehen etwas anderes vor. Ist das Unternehmen aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Unternehmens liegen, nicht in der Lage, die Leistung zu erbringen, und kann kein geeigneter Ersatz organisiert werden, erstattet das Unternehmen jene Beträge zurück, die der Kunde für nicht erbrachte Leistungen bezahlt hat.

Begleitung, Produktion und Lieferung

Das Unternehmen erbringt Hochzeitsvideografie-Leistungen gemäß der vereinbarten Buchungsbestätigung, dem Angebot oder der Paketbeschreibung. Das Unternehmen behält die volle kreative Entscheidungsfreiheit hinsichtlich Filmstil, Shot-Auswahl, Schnitt, Musikauswahl, Color Grading, Erzähltempo und finaler künstlerischer Gestaltung. Die übliche Bearbeitungs- und Lieferzeit beträgt in der Regel 1–2 Monate ab dem Veranstaltungsdatum, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Lieferzeiten sind Schätzungen und können durch Arbeitsauslastung, Saison, höhere Gewalt oder Verzögerungen seitens des Kunden beeinflusst werden. Der Kunde hat das Unternehmen so früh wie möglich über besondere Sensibilitäten, Einschränkungen oder wichtige Momente zu informieren, die nicht im finalen Film enthalten sein sollen. Nach der Lieferung hat der Kunde die gelieferten Videos zeitnah zu prüfen. Im Paket sind 2 Korrekturrunden enthalten. Jede zusätzliche Korrekturrunde wird mit 250 € verrechnet. Die Bearbeitungszeit für zusätzliche kostenpflichtige Änderungen beträgt ca. 14 Werktage pro Korrekturrunde. Rohmaterial ist nicht enthalten, sofern dies nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde. Falls verfügbar, kann unbearbeitetes Rohmaterial gegen eine zusätzliche Gebühr von 250 € erworben werden.

Das Unternehmen kann Sicherungskopien von Rohmaterial und Projektdateien bis zu einem Jahr nach dem Veranstaltungsdatum aufbewahren. Nach Ablauf dieses Zeitraums kann das Unternehmen diese Dateien ohne vorherige Ankündigung löschen.

Kreative Rechte und Nutzung

Sämtliches aufgenommenes Filmmaterial sowie alle vom Unternehmen erstellten bearbeiteten Inhalte bleiben geistiges Eigentum des Unternehmens. Der Kunde erhält eine persönliche, nicht-exklusive und nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der gelieferten finalen Videos für private, nicht-kommerzielle Zwecke, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Das Unternehmen darf Ausschnitte aus dem Filmmaterial, finale Filme, Standbilder und damit verbundene Inhalte für Portfolio, Website, Social Media, Werbung, Wettbewerbe und sonstige Eigenwerbung verwenden, sofern die Parteien nicht vor der Veranstaltung schriftlich etwas anderes vereinbaren. Der Kunde bestätigt, dass er alle erforderlichen Genehmigungen eingeholt hat, die für Filmaufnahmen an der Location sowie für vom Kunden organisierte Darbietungen, Reden oder sonstige Elemente erforderlich sind.

Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verantwortlich für: angemessenen Zugang des Unternehmens zu den Veranstaltungsorten, die Einholung notwendiger Genehmigungen oder Erlaubnisse der Location, die Information relevanter Koordinatoren, Planer und Dienstleister darüber, dass Filmaufnahmen stattfinden, die rechtzeitige und korrekte Übermittlung des Tagesablaufs, die Bereitstellung eines sicheren Arbeitsumfeldes.

Dauert die Begleitung länger als 5 Stunden, stellt der Kunde pro Videograf eine angemessene Mahlzeit zur Verfügung, idealerweise zur gleichen Zeit, zu der auch die Gäste essen, soweit dies organisatorisch möglich ist.

Arbeitsbedingungen und Einschränkungen

Das Unternehmen erbringt die Leistungen mit angemessener Sorgfalt und fachlicher Kompetenz. Der Kunde erkennt an, dass Qualität, Umfang oder Durchführbarkeit der Begleitung durch Umstände beeinflusst werden können, die außerhalb des Einflussbereichs des Unternehmens liegen. Dazu zählen insbesondere: Wetterbedingungen, Einschränkungen durch die Location, schlechte Lichtverhältnisse,

zeitliche Verzögerungen, Störungen durch Gäste oder andere Dienstleister, Einschränkungen in Bezug auf Drohnen, Ton oder Kamerapositionen, technische Ausfälle trotz angemessener Vorsichtsmaßnahmen. Der Kunde haftet für Schäden an der Ausrüstung des Unternehmens, die durch den Kunden oder dessen Gäste vorsätzlich oder fahrlässig verursacht werden. Sind Wetterbedingungen, örtliche Gegebenheiten oder Sicherheitsbedingungen ungeeignet oder unsicher, darf das Unternehmen die Filmaufnahmen einschränken oder unterbrechen, einschließlich Drohnen- oder Tonaufnahmen, sofern dies vernünftigerweise erforderlich ist.

Überstunden

Jede Begleitung über die vertraglich vereinbarte Dauer hinaus muss vom Unternehmen genehmigt werden und wird, sofern erbracht, mit 250 € pro angefangener Stunde verrechnet. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, über die vereinbarte Endzeit hinaus weiterzuarbeiten, sofern dies nicht am Veranstaltungstag ausdrücklich vereinbart wird.

Reise- und Parkkosten

Parkkosten, einschließlich Valet- oder Self-Parking, sind gegebenenfalls vom Kunden zu tragen. Findet die Veranstaltung außerhalb eines Radius von 100 km ab Salzburg, Österreich statt, trägt der Kunde zusätzlich alle vereinbarten reisebezogenen Kosten. Dazu können je nach Fall gehören: Kilometer- oder Reisekosten, Unterkunft, Flüge, Gepäckgebühren, lokale Transportkosten. Solche zusätzlichen Kosten sollten idealerweise vor der Veranstaltung schriftlich vereinbart werden.

Haftungsbeschränkung

Das Unternehmen haftet nach Maßgabe der geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Das Unternehmen haftet nicht für Verzögerungen, eingeschränkte Begleitung oder Nichterfüllung, die durch Umstände außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs des Unternehmens verursacht werden. Dazu zählen insbesondere Krankheit, Unfall, höhere Gewalt, behördliche Einschränkungen, Reiseunterbrechungen, Einschränkungen durch die Location, Wetterbedingungen, technische Ausfälle trotz angemessener Backup-Maßnahmen oder vergleichbare Umstände. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung des Unternehmens bei leichter Fahrlässigkeit auf vorhersehbare und typische Schäden sowie jedenfalls auf den vom Kunden im Rahmen der Vereinbarung bezahlten Gesamtbetrag beschränkt. Nichts in dieser Vereinbarung schließt eine Haftung aus oder beschränkt diese, sofern ein solcher Ausschluss oder eine solche Beschränkung gesetzlich nicht zulässig ist. Dies gilt insbesondere für Haftung bei Vorsatz, unzulässiger Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie sonstiger zwingender gesetzlicher Haftung. Ist der ursprünglich vorgesehene Videograf aufgrund eines Notfalls, Krankheit oder anderer Umstände außerhalb zumutbarer Kontrolle unerwartet verhindert, kann das Unternehmen einen geeigneten Ersatz bereitstellen. Kann kein geeigneter Ersatz organisiert werden, ist die Haftung des Unternehmens auf die Rückerstattung jener Zahlungen beschränkt, die für nicht erbrachte Leistungen geleistet wurden, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen.

Verbraucherrechte

Ist der Kunde Verbraucher und finden zwingende Verbraucherschutzbestimmungen Anwendung, bleiben gesetzliche Rücktritts-, Widerrufs-, Gewährleistungs- oder sonstige zwingende Rechte durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt. Verlangt der Kunde ausdrücklich, dass das Unternehmen bereits vor Ablauf einer allfälligen Rücktritts- oder Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, kann der Kunde gesetzlich verpflichtet sein, einen anteiligen Betrag für bereits erbrachte Leistungen zu bezahlen, sofern er später zurücktritt und dies gesetzlich zulässig ist.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Republik Österreich unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist, soweit gesetzlich zulässig, das sachlich zuständige Gericht in Salzburg, Österreich zuständig, sofern zwingende Verbraucherschutzbestimmungen nichts anderes vorsehen.

Gesamte Vereinbarung

Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf die gebuchten Leistungen dar und ersetzt alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Gespräche, Vereinbarungen, Absprachen oder Darstellungen zum selben Gegenstand. Änderungen oder Ergänzungen sollten schriftlich erfolgen.

Bindungswirkung

Diese Vereinbarung ist für die Parteien sowie, soweit anwendbar, deren Rechtsnachfolger und zulässige Abtretungsempfänger verbindlich und wirksam.

Unterschrift

Mit der nachstehenden Unterschrift bestätigt der Kunde die Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.